Tschechische Republik
Die Umsetzungsfrist wurde verpasst. Ein Ende März 2026 veröffentlichter und als „minimalistisch“ bezeichneter Gesetzesentwurf befindet sich noch in einem frühen Gesetzgebungsstadium. Das Inkrafttreten der zentralen Maßnahmen ist für den 1. Jänner 2027 vorgesehen.
Die Berichtspflichten sollen gestaffelt eingeführt werden: Ab 2028 sollen Arbeitgeber mit mindestens 150 Beschäftigten erfasst sein, ab 2031 auch Arbeitgeber mit 100–149 Beschäftigten.
Eine teilweise Unwirksamkeit von Entgeltgeheimhaltungsklauseln besteht bereits seit Juni 2025.
Bulgarien
Auch Bulgarien hat die Umsetzungsfrist versäumt. Ein noch nicht verabschiedeter Gesetzesentwurf zur Änderung des Antidiskriminierungsgesetzes und des Arbeitsgesetzbuchs, der bis zum 18. Juni 2026 Gegenstand einer öffentlichen Konsultation war, sieht ein umfassendes Entgelttransparenz Regime vor.
Ungarn
Die Entgelttransparenzrichtlinie wurde noch nicht umgesetzt. Das zuständige Ministerium arbeitet an einem Gesetzesentwurf; eine öffentliche Entwurfsfassung liegt derzeit nicht vor.
Polen
Die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie erfolgt zweistufig:
- Stufe 1 (Recruiting): Seit 24. Dezember 2025 sind bereits erste Umsetzungsmaßnahmen in Kraft: Dazu zählen insbesondere die Verpflichtung zur Gehaltsangabe vor dem ersten Vorstellungsgespräch, das Verbot der Abfrage der Gehaltshistorie von Bewerber*innen sowie die Pflicht zu geschlechtsneutralen Stellenausschreibungen.
- Stufe 2 (Arbeitsverhältnis): Die Umsetzungsfrist wurde verpasst. Das entsprechende Umsetzungsgesetz befindet sich noch im Regierungsverfahren. Statt eines fixen Inkrafttretensdatums ist nun eine vacatio legis von sechs Monaten ab Kundmachung vorgesehen. Ein Inkrafttreten ist frühestens Anfang 2027 realistisch.
Slowakei
Die Entgelttransparenzrichtlinie wurde fristgerecht umgesetzt. Das Gesetz Nr. 76/2026 Slg. (beschlossen 15. April 2026, kundgemacht 8. Mai 2026) ist am 7. Juni 2026 in Kraft getreten. Zu den wesentlichen Neuerungen zählen:
- Transparente Entgeltstrukturen auf Basis objektiver, geschlechtsneutraler Kriterien: Besteht eine Arbeitnehmervertretung, sind die entsprechenden Regelungen im Einvernehmen mit dieser festzulegen. Für bestehende Arbeitgeber gilt eine Umsetzungsfrist bis zum 31. Juli 2026.
- Entgelttransparenz im Recruiting: Eingeführt wird insbesondere die Verpflichtung zur Bekanntgabe des Einstiegsgehalts bzw. der Gehaltsspanne vor dem Vorstellungsgespräch oder spätestens vor Abschluss des Arbeitsvertrags sowie das Verbot nach der Gehaltshistorie zu fragen.
- Auskunftsrechte und Berichtspflichten: Arbeitnehmer*innen haben Anspruch auf schriftliche Auskunft innerhalb von zwei Monaten. Die ersten Berichtspflichten gelten ab dem 7. Juni 2027.
Rumänien
Rumänien hat die Richtlinie (EU) 2023/970 zur Entgelttransparenz noch nicht in nationales Recht umgesetzt.
Rumänien hat jedoch konkrete vorbereitende Maßnahmen ergriffen:
- Am 30. März 2026 wurde ein Gesetzentwurf zur Entgelttransparenz und zur Sicherstellung gleichen Entgelts zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht. Der Entwurf folgte im Wesentlichen der Struktur der Richtlinie, sah jedoch Abweichungen vor. Diese betrafen insbesondere die Definition der Kriterien zur Bestimmung gleicher bzw. gleichwertiger Arbeit, eine verkürzte Frist für Arbeitgeber zur Beantwortung von Entgeltauskunftsersuchen sowie spezifische Regelungen zur Offenlegung von Informationen vor der Einstellung.
- Ferner wurde ein Gesetzgebungsvorschlag in den rumänischen Senat eingebracht. Diese leicht überarbeitete Fassung des ursprünglichen Gesetzentwurfs durchläuft nun das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren, in dessen Rahmen weitere Prüfungen, Konsultationen sowie mögliche Änderungen auf parlamentarischer Ebene erfolgen können.
Für nähere Informationen zu den neuen Anforderungen stehen wir gemeinsam mit unseren Partnerbüros gerne zur Verfügung.